Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Dienstleistungen zwischen dem Reiterhof Gläserkoppel, Inhaberin Susanne Först (nachfolgend „Reiterhof“ genannt), und dem Kunden bzw. Reitschüler (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie umfassen insbesondere Reitunterricht, Lehrgänge, Reiterferien, Beritt und das Einstellen von Pferden (sofern kein gesonderter Einstellvertrag geschlossen wurde).
2.1. Anmeldungen zu Reitstunden können mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen und sind verbindlich. Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 24h vor Beginn der Vorbereitungszeit einer Reitstunde muss der halbe Preis gezahlt werden. Für Lehrgänge sowie Reitkurse und Reiterferien, stehen die jeweiligen Bestimmungen auf den entsprechenden Informationsblättern.
2.2. Für Lehrgänge und Reiterferien ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Reiterhof zustande.
2.3. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung bzw. Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, wie sie auf der Website oder im Aushang am Hof veröffentlicht sind.
3.2. Einzelstunden und Ausritte sind, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar vor oder nach der Leistung in bar zu entrichten.
3.3. Gebühren für Lehrgänge und Reiterferien sind zu den in der Anmeldebestätigung genannten Terminen fällig.
4.1. Regulärer Reitunterricht & Ausritte: Vereinbarte Reitstunden müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss der halbe Preis bezahlt werden, da das Schulpferd für diesen Zeitraum eingeplant wurde.
4.2. Lehrgänge & Reiterferien: Bei Rücktritt von gebuchten Lehrgängen oder Ferienwochen fallen Stornogebühren an, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage (Staffelung gemäß gesonderter Anmeldeformulare).
5.1. Das Tragen eines gut passenden Reithelms ist für alle Reiter auf der Anlage Pflicht. Reithelme können kostenlos in unserer Verleihhütte ausgeliehen werden.
5.2. Festes, knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz ist zwingend erforderlich. Das Reiten in Turnschuhen ist untersagt.
5.3. Den Anweisungen der Ausbilder und des Hofpersonals ist im Sinne der Sicherheit von Mensch und Tier jederzeit Folge zu leisten.
6.1. Das Reiten und der Umgang mit Pferden erfolgen auf eigene Gefahr.
6.2. Der Reiterhof haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Reiterhofs oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Reiterhof nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
6.3. Von der Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4. Für mitgebrachte Ausrüstung, Wertsachen oder Kleidung wird keine Haftung übernommen.
7.1. Pferde, die zum Unterricht oder als Gastpferde auf den Hof kommen, müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein.
7.2. Der Eigentümer muss für das Pferd eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen.
7.3. Ein aktueller Impfschutz (insb. Influenza, Tetanus) ist Voraussetzung für den Aufenthalt auf der Anlage.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Reiterhofs.